Ich erinnere mich nur noch schemenhaft an meine erste Begegnung mit dem Begriff Datenschutz. Für mich war zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Daten selbstverständlich schutzbedürftig sind. So scheint es vielen Menschen zu gehen. Der Begriff hat aber die Qualität üblicher Verschleierungsbegriffe, denn nicht die Daten müssen das Ziel des Schutzes sein, sondern die Menschen, denen die Daten [weg-]genommen wurden. Es geht also weniger darum, irgendwelche Daten zu schützen, als vielmehr das grundgesetzlich garantierte Recht auf [Entfaltung der] Persönlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 im Zusammenhang mit dem staatlichen Versuch, das Volk zu zählen, deutlich herausgestellt, dass jeder ein individuelles Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat. Dieses Recht hat Grundrechtscharakter. de.wikipedia.org/wiki/Volkszählungsurteil
Untersuchen wir die Ausformung der Dimensionen in den sogenannten
Datenschutzgesetzen, so fällt auf, dass z. B. keine expliziten
Bestimmungen zum Erfassungsschutz ausgewiesen werden.
Es ist daran zu erinnern, dass im Mautgesetz ausdrücklich verankert ist,
dass die Daten nur zum Zweck der Abrechnung für die LKW-Maut erhoben (==
erfasst) werden. Inzwischen gibt es Bestrebungen, diese Daten auch zu
anderen Zwecken zu nutzen. Es geht noch weiter: die Daten der anderen
Verkehrsteilnehmer/innen werden nach derzeitig implementiertem Stand
gelöscht. Auch hier gibt es Bestrebungen, diese Daten für andere Zwecke
zu verwenden. Daran wird deutlich, dass jede Datensammlung potenzielles
Ziel für andere Zwecke werden kann, wenn der politische Wille dies nur
gut zu begründen weiß.
Die Datenschützer/innen haben im Übrigen inzwischen erkannt, dass sie einen Mangel an gut qualifizierten Informatiker/innen in ihren Reihen haben und einen Überschuss an Juristen.
Dem gegenüber steht der Begriff Datenschutz in der Ausprägung, dass tatsächliche Daten geschützt werden. Dabei geht es vornehmlich darum, Datensicherheit und Datenintegrität zu gewährleisten. Diese Aufgaben werden unter dem Stichwort Datensicherheit zusammengefasst und stellen ein nicht unwichtiges Ziel bei der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten dar.
Inzwischen hat es die Idee des Freedom of Information Act über den großen Teich auch nach Europa verschlagen. Allerdings scheint es sich dabei um ein großes Mißverständnis auf Seiten bundesdeutscher Behörden zu handeln, die derartig hohe Kosten in Rechnung stellen, wenn man Daten auch wirklich sehen will, auf die man glaubt Anspruch auf Einsichtnahme zu haben. Es geht noch weiter: Im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen wird möglicherweise ein Dokument nicht ungeschwärzt ausgegeben, weil z.B. Wettbewerbsnachteile entstehen könnten – soweit ich erinnere im Zusammenhang mit Wahlmaschinen. Prinzipiell scheint es eine Frage der Mentalität der Behörde(n) im Umgang mit ihren Kunden (dem Bürger mit seinem Auskunftsersuchen) ob und wie dieses Recht eingelöst werden kann. de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit