Warum sollte sich eine Informatiklehrerin überhaupt mit Lizenzen beschäftigen? Der Grund ist einfach: Die Bestätigung einer Lizenz – ist doch nur ein Klick – hat doch mit Bildung nichts zu tun, oder? Um die in einer EULA (== End-User License Agreement) stehenden Anforderungen zu verstehen und damit rechtlich würdigen zu können, bedarf es in vielen Fällen allerdings erheblich erweiterter technischer und rechtlicher Kenntnisse. Können Sie beurteilen, ob eine EULA ggf. gegen die „Guten Sitten“ verstößt? Ist Ihnen bekannt, dass Sie bereits beim Kauf von Produkten Rechte abgeben (z.B. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – wie in dem Artikel Gesundheitskarte und RFID) dargestellt wird? Haben Sie sich jemals durchgelesen, was Sie da zur Kenntnis nehmen, bevor Sie bestätigen, damit eine dringend notwendige Installation (ein Sicherheitsupdate, ein Softwarepaket, ein …) endlich fortsetzen können? An dieser Stelle kommt die Frage nach Lizenzen ins Spiel. Neben anfägnlich lustig scheinenden Aussagen dass z.B. Ihnen gegenüber deutlich gemacht wird, dass für Schäden, die die Software an Ihrem System, an Ihren Daten, etc. anrichtet nicht der Hersteller der Software haftbar gemacht werden kann, erklären Sie häufig genug, dass Sie es dem Hersteller erlauben, Daten über Ihr System einzusammeln, Ihnen die Nutzungserlaubnis ohne Angabe von Gründen zu entziehen, dass Sie keine Garantie haben, dass die Software das tut, was sie zu tun vorgibt, …
Bei genauerer Betrachtung stellt sich heraus, dass es hier um Software-Lizenzen geht, d.h. um Rechte und Pflichten, die sich aus dem Kauf, der Nutzung, der Veränderung, der Weitergabe eines Produktes der Kategorie Software ergeben.
Neben abgeschlossenen Systemen interessieren sich zunehmend Behörden
(wenn auch nicht die Behörden in Nordrhein-Westfalen, obwohl mal jemand
dem Landesrechnungsprüfungshof mitteilen sollte, dass da ein enormer
Handlungsbedarf besteht) für den Einsatz sogenannter quelloffener
Systeme. Bei solchen Systemen gilt es ebenfalls Lizenzen zu beachten.
Diese unterscheiden sich sehr deutlich voneinander bzgl. der
Möglichkeiten die dem Benutzer eingeräumt werden und der Pflichten, die
für die Weitergabe ggf. geänderter Varianten möglich sind.
DRM Digital Rights Management (digitale Rechteverwaltung) bezeichnet die
technische Realisierung der Möglichkeit, die freie Kopierbarkeit von
Daten (welcher Form auch immer) einzuschränken. de.wikipedia.org/wiki/Digital_Rights_Management
Vorweg ist eine Bemerkung nötig. GNU bedeutet:
GNU is not Unix und
gehört damit zu den rekursiven Acronymen. Um eine der wichtigsten
Lizenzen quelloffener Systeme zu beschreiben, lohnt der Blick in die
Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/GPL schreibt dazu: Die GNU General
Public License (GPL) ist eine von der Free Software Foundation
herausgegebene Lizenz für die Lizenzierung freier Software. Bei der
Diskussion um die Version 3.0 der GPL spielt DRM eine wichtige
Rolle, da die Frage geklärt werden muss, ob z.B. bei Linux Elemente
unfreier Systeme eingeklinkt werden dürfen oder nicht. Je nach Lizenz
(und Interpretation) ist das bisher möglich. Damit lassen sich
z.B. gewissse Grafikkarten effizienter nutzen, ohne dass der
Hersteller seinen Quellcode offenlegen muss.